Nutzungsbedingungen Ladeinfrastruktur inkl. punktuellem Laden der Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH

1. Gegenstand dieser Bedingungen

1.1. Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist das Laden eines Elektrofahrzeugs durch den Nutzer an dem Ladepunkt des Betreibers.
1.2. Weiterhin regeln diese Nutzungsbedingungen das Zustandekommen eines Vertrages über das punktuelle Laden an dem Ladepunkt, soweit der Nutzer nicht bereits aufgrund anderweitiger vertraglicher Vereinbarung zum Laden berechtigt ist.
1.3. Der Ladepunkt steht auch Nutzern dritter Mobilitätsanbieter, mit denen der Betreiber eine Kooperations- bzw. Roamingvereinbarung geschlossen hat, zum Laden von deren Elektrofahrzeugen offen.

2. Begriffsdefinitionen

2.1. Betreiber: Wer unter Berücksichtigung der rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Umstände bestimmenden Einfluss auf den Betrieb eines Ladepunkts ausübt (§ 2 Ziffer 12 LSV). Im vorliegenden Vertrag handelt es sich dabei um die
Neubrandenburger Wohnungsgesellschaft mbH.
2.2. Ladepunkt: Eine Einrichtung, die zum Aufladen von Elektromobilen geeignet und bestimmt ist und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektrofahrzeug aufgeladen werden kann (§ 2 Ziffer 6 Ladesäulenverordnung (LSV).
2.3. Mobilitätsanbieter: Wer seinen Nutzern das Laden von Elektrofahrzeugen an eigenen Ladepunkten oder Ladepunkten dritter Betreiber ermöglicht und ihnen hierfür ein Authentifizierungsmedium (z. B. RFID-Karte, App) zur Verfügung stellt sowie die Ladevorgänge abrechnet.
2.4. Punktuelles Laden: Die Berechtigung zum einmaligen Laden eines Elektromobils, welche nicht als Leistung im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses zwischen dem Nutzer und einem Mobilitätsanbieter oder einem Betreiber eines Ladepunk-tes erbracht wird (vgl. § 2 Ziffer 13 LSV).
2.5. Start des Ladevorgangs: Der Ladevorgang startet, wenn das Elektrofahrzeug über das Ladekabel mit dem Ladepunkt verbunden ist und Strom fließt.
2.6. Ende des Ladevorgangs: Der Ladevorgang endet mit der Entriegelung des Ladekabels am Ladepunkt.
2.7. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

3. Punktuelles Laden: Vertragsschluss

3.1. Soweit der Nutzer nicht bereits vertraglich zum Laden berechtigt ist, ermöglicht der Betreiber dem Nutzer das punktuelle Laden an dem Ladepunkt über einen dritten Mobilitätsanbieter, der den Ladevorgang gegenüber dem Nutzer direkt ab-rechnet. Der Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Mobilitätsanbieter kommt wie folgt zustande:
3.1.1. Der Nutzer gelangt durch Scannen des am Ladepunkt angebrachten QR-Codes oder direktes Öffnen auf seinem Smartphone in die App m8mit oder auf die Mobile Webseite https://nwg.m8mit.de. Dem Nutzer wird über die App m8mit oder Mobile Webseite https://nwg.m8mit.de der Preis für das Laden an dem Ladepunkt angezeigt. Der Nutzer fordert daraufhin über die App m8mit oder Mobile Webseite unter Angabe bzw. Auswählen der Ken-nung des Ladepunktes sowie seiner Mobilfunknummer das Starten des Lade-vorgangs an. Sofern der Ladepunkt verfügbar ist, bietet der Mobilitätsanbie-ter dem Nutzer in der App / auf der Mobilen Webseite das Laden an dem Ladepunkt an und schaltet den Ladepunkt innerhalb von ca. 30 Sekunden frei (Angebot). Der Nutzer kann dieses Angebot durch das Starten des La-devorgangs nach Ziffer 2.5 innerhalb von höchstens zwei Minuten annehmen.
3.1.2. Bei einer Nutzung der SMS-Funktion fordert der Nutzer per SMS unter Angabe der Kennung des Ladepunktes das Starten des Ladevorgangs an. So-fern der Ladepunkt verfügbar ist, bietet der Mobilitätsanbieter dem Nutzer per SMS das Laden an dem Ladepunkt unter Angabe des Preises an und schaltet den Ladepunkt innerhalb von ca. 30 Sekunden frei (Angebot). Der Nutzer kann dieses Angebot durch das Starten des Ladevorgangs nach Zif-fer 2.5 innerhalb von zwei Minuten annehmen.

4. Zahlungsbestimmungen für punktuelles Laden / Messung

4.1. Die Zahlung für den Ladevorgang erfolgt nach Beendigung des Ladevorgangs im Wege der vom Nutzer bei der Authentifizierung nach Ziffer 3.1 gewählten Zah-lungsweise: Lastschrift, Kreditkarte oder über Paypal. Die Rechnung für den La-devorgang wird dem Nutzer an die bei der Authentifizierung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.
4.2. Bei einer Nutzung der SMS-Funktion erfolgt die Zahlung für den Ladevorgang nach Beendigung des Ladevorgangs über die Mobilfunkrechnung oder das Pre-paid-Guthaben des Nutzers. Die Rechnung für den Ladevorgang wird dem Nutzer als Download per SMS zur Verfügung gestellt. Die Rechnung für den Ladevorgang kann vom Nutzer mittels PIN, die der Nutzer per SMS erhält, sowie Eingabe der Mobilfunknummer unter www.sunhill-technologies.com abgerufen werden.
4.3. Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtli-chen Fehlers besteht. Rechte des Nutzers nach § 315 BGB bleiben unberührt. Gegen Ansprüche des Betreibers kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Dies gilt nicht für Ansprü-che des Nutzers gegen den Betreiber aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung bei einem Ladevorgang nach diesem Vertrag.
4.4. Bei einer Abrechnung nach kWh und/oder Ladezeit werden die geladenen kWh und/oder die Ladezeit durch eine Messeinrichtung am Ladepunkt erfasst. Kann die Messeinrichtung nicht abgelesen werden, zeigt sie fehlerhaft an oder sind aus anderen Gründen keine plausiblen Messwerte verfügbar, ohne dass den Betreiber hieran jeweils ein Verschulden trifft, so kann der Betreiber die geladenen kWh auf der Grundlage vergleichbarer Ladevorgänge jeweils unter angemessener Be-rücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen.

5. Nutzung des Ladepunktes / Beginn und Ende des Ladevorgangs / Beseitigung von Störungen / Befreiung von der Leistungspflicht

5.1. Der Nutzer ist für die bestimmungsgemäße Nutzung des Ladepunktes verant-wortlich und führt den Ladevorgang entsprechend der Bedienungs-hinweise am Ladepunkt durch.
5.2. Es obliegt dem Nutzer vor dem Ladevorgang zu prüfen, ob sein Elektrofahrzeug mit den technischen Voraussetzungen des jeweiligen Ladepunktes kompatibel ist (z. B. zweiphasiges Laden, Gleichstrom) und das Ladekabel keine Beschädigun-gen aufweist.
5.3. Der Nutzer hat die Vorgaben zum Parken zu beachten, andernfalls kann das Fahrzeug auf Kosten des Nutzers abgeschleppt werden.
5.4. Der Nutzer informiert den Betreiber unter der Telefonnummer 0395- 501450 über Störungen des Ladevorgangs oder Schäden an der Ladeeinrichtung. Eine Nutzung des Ladepunkts darf in diesem Fall nicht begonnen bzw. fortgesetzt werden. Der Betreiber wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Stö-rung bzw. den Schaden kurzfristig zu beheben. Kann der Nutzer sein Elektrofahr-zeug nicht von einem Ladepunkt entriegeln, wird der Betreiber das Elektrofahr-zeug innerhalb von 3 Stunden nach Mitteilung durch den Nutzern entriegeln. Dies gilt nicht, wenn die Entriegelung aus Gründen nicht erfolgen kann, die im Fahr-zeug des Nutzers begründet sind.
5.5. Wird den Parteien die Erfüllung der Leistungspflichten durch unvorhersehbare Umstände, auf die sie keinen Einfluss haben und deren Abwendung mit einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann (insbesondere höhere Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Arbeits-kampfmaßnahmen, hoheitliche Anordnungen), wesentlich erschwert oder unmög-lich gemacht, so sind die Parteien von ihren vertraglichen Leistungspflichten be-freit, solange diese Umstände und deren Folgen nicht endgültig beseitigt sind.
5.6. Der Betreiber ist bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung des Ladepunktes von einer gegenüber dem Nutzer beste-henden Leistungspflicht befreit, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt. Dies gilt auch, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung für die Ladeeinrichtung auf eigene Initiative unterbrochen hat. Schadensersatzan-sprüche des Nutzers gegen den Betreiber bleiben für den Fall unberührt, dass den Betreiber an der Unterbrechung ein Verschulden trifft.

6. Haftung

6.1. Die Haftung der Parteien sowie ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für schuldhaft verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurde; dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d. h. solcher Pflich-ten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig ver-trauen darf (sog. Kardinalpflichten).
6.2. Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, welche nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, beschränkt sich die Haftung auf den Schaden, den die haftende Partei bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Um-stände, die sie kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.
6.3. Der Betreiber haftet dem Nutzern nicht für Schäden am Fahrzeug des Nutzers, die dem Nutzern dadurch entstehen, dass die Ladepunkte entgegen der Bedie-nungsanleitung an den Ladepunkten oder auf sonstige unsachgemäße Weise be-nutzt werden.
6.4. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

7. Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten / Wider-spruchsrecht

7.1. Verantwortlicher im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz (z. B. Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO, Bundesdatenschutzgesetz – BDSG) für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Nutzers ist: Neu-brandenburger Wohnungsgesellschaft mbH, Heidenstraße 6, 17034 Neubranden-burg.
7.2. Der Datenschutzbeauftragte des Betreibers steht dem Nutzer für Fragen zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten unter datenschutz@neuwoges.de zur Verfügung.
7.3. Der Betreiber verarbeitet folgende Kategorien personenbezogener Daten: Daten zur Authentifizierung und Autorisierung des Nutzers sowie Daten zu den Ladevor-gängen, die die Abrechnungsgrundlage mit dem Mobilitätsanbieter des Nutzers bilden.
Der Betreiber verarbeitet die personenbezogenen Daten des Nutzers zu den folgenden Zwecken und auf folgenden Rechtsgrundlagen:
7.3.1. Erfüllung des mit dem Mobilitätsanbieter des Nutzers abgeschlossenen Vertrags auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. b)
DS-GVO.
7.3.2. Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z. B. wegen handels- oder steuer-rechtlicher Vorgaben) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c) DS-GVO.
7.4. Eine Offenlegung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten des Nutzers erfolgt – im Rahmen der in Ziffer 7.3. genannten Zwecke – ausschließlich ge-genüber folgenden Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern: E-Mobilitätsanbietern
7.5. Zudem verarbeitet der Betreiber personenbezogene Daten, die er von den in Ziffer 7.4 genannten Empfängern bzw. Kategorien von Empfängern erhält. Er verarbeitet auch personenbezogene Daten, die er aus öffentlich zugänglichen Quellen, z. B. aus Grundbüchern, Handelsregistern, und dem Internet zulässiger-weise gewinnen durfte.
7.6. Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten an oder in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgt nicht.
7.7. Die personenbezogenen Daten des Nutzers werden zu den unter Ziffer 7.3. genannten Zwecken solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist.
7.8. Der Nutzer hat gegenüber dem Betreiber Rechte auf Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DS-GVO); Berichtigung der Daten, wenn sie fehlerhaft, veraltet oder sonst wie unrichtig sind (Art. 16 DS-GVO); Löschung, wenn die Speicherung unzulässig ist, der Zweck der Verarbei-tung erfüllt und die Speicherung daher nicht mehr erforderlich ist oder der Nutzer eine erteilte Einwilligung zur Verarbeitung bestimmter personenbezogener Daten widerrufen hat (Art. 17 DS-GVO); Einschränkung der Verarbeitung, wenn eine der in Art. 18 Abs. 1 lit. a) bis d) DS-GVO genannten Voraussetzungen gegeben ist (Art. 18 DS-GVO), Datenübertragbarkeit der vom Nutzer bereitgestellten, ihn betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 20 DS-GVO), Recht auf Widerruf einer erteilten Einwilligung, wobei der Widerruf die Rechtmäßigkeit der bis dahin aufgrund der Einwilligung erfolgten Verarbeitung nicht berührt (Art. 7 Abs. 3 DS-GVO) und Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO).
7.9. Der Nutzer muss diejenigen personenbezogenen Daten (vgl. Ziffer 7.3.) bereitstellen, die zur Authentifizierung, Autorisierung und Abrechnung des Nut-zers erforderlich sind oder zu deren Erhebung der Betreiber gesetzlich verpflichtet ist. Ohne diese Daten kann der Vertrag des dritten Mobilitätsanbieters nicht er-füllt werden.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Diese Bedingungen sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
8.2. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.

Kontakt

Neubrandenburger
Wohnungsgesellschaft mbH
Heidenstraße 6
17034 Neubrandenburg

Service-Hotline

Telefon: 0395 450 1 450
E-Mail: kundenzentrum@neuwoges.de